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Lärmschutz regeln, Verdichtung ermöglichen

18.03.2024 Brigitte Häberli-Koller

Wohnungen sind knapp. Gerade in urbanen Regionen ist es an lärmbelasteten Standorten sehr schwierig bis gar unmöglich, Wohnungen zu bauen. Es braucht einfach umsetzbare Vorgaben.

Um der vorherrschenden Wohnungsknappheit entgegenzuwirken, müssen mehr Wohnungen gebaut werden. Dies gestaltet sich dort, wo mehr Wohnraum dringend nötig ist, nämlich an lärmbelasteten Standorten in Städten und Agglomerationen, als äusserst schwierig.

Problematisch sind die sehr strengen Vorgaben zum Lärmschutz, welche den Bau gar verunmöglichen können. So sind gestützt auf den Lärmschutz zahlreiche grosse Bauprojekte nicht bewilligt worden. Die gebotene Siedlungsverdichtung nach innen wird dadurch verhindert.

Das Parlament diskutiert derzeit im Rahmen einer Revision des Umweltschutzgesetzes eine Lösung, um das Bauen an lärmbelasteten Standorten zu ermöglichen.

Die Revision des Umweltschutzgesetzes wurde als Folge eines Bundesgerichtsentscheides von einem parlamentarischen Vorstoss angestossen. Dessen Ziel ist es, die bis zum Gerichtsentscheid etablierte sogenannte Lüftungsfensterpraxis im Gesetz festzuschreiben. Nach geltendem Recht müssen die Lärmgrenzwerte bei jedem Fenster eines lärmempfindlichen Raums, zum Beispiel Schlaf- oder Wohnzimmer, eingehalten werden.

Die Lüftungsfensterpraxis sieht hingegen vor, dass nur bei einem Fenster eines lärmempfindlichen Raums die Lärmgrenzwerte eingehalten werden müssen. Rund die Hälfte der Kantone erteilten eine Baubewilligung, wenn die Vorgaben der Lüftungsfensterpraxis erfüllt waren.

Das Bundesgericht lehnte diese Praxis im Jahr 2016 jedoch ab. Seiner Ansicht nach widerspreche sie dem Umweltschutzgesetz und es verwies auf die Ausnahmebewilligung. Im Ergebnis führte das dazu, dass viele Bauprojekte nicht bewilligt wurden.

Das Parlament ringt derzeit um eine Lösung. Im Grundsatz sind sich National- und Ständerat jedoch einig, dass es nötig ist, Rechtssicherheit beim Bauen an lärmbelasteten Standorten zu schaffen.

Ich bin erfreut, dass der dringende Handlungsbedarf erkannt wurde. Mir ist es ein Anliegen, dass möglichst einfach umsetzbare Vorgaben in die Vorlage aufgenommen werden.

Meiner Meinung nach ist dafür die Lüftungsfensterpraxis die Lösung. Sie ist bereits mehrfach im dichtbesiedelten Raum erfolgreich realisiert worden. Damit wird der erforderliche Ausgleich zwischen Lärmschutz und der vom Raumplanungsrecht geforderten Verdichtung nach innen ermöglicht.

Ich werde mich im Ständerat für eine praktikable Lösung zur Umsetzung des Lärmschutzes einsetzen, so dass die dringend geforderte Erstellung von mehr Wohnraum in lärmvorbelasteten Zentren in der Praxis umsetzbar ist.


(Autorin: Ständerätin Brigitte Häberli-Koller, Vizepräsidentin Hauseigentümerverband Schweiz)