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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) (Betreibungsauskunft, elektronische Zustellungen und Online-Versteigerung)

17.10.2022

Der HEV Schweiz setzt sich schon seit langer Zeit dafür ein, die Aussagekraft der Betreibungsregisterauszüge zu verbessern. Die geplante Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und die damit einhergehende Pflicht zur Wohnsitzüberprüfung ist ein Schritt in die richtige Richtung und wird vom HEV Schweiz unterstützt: Zukünftig sollen die Betreibungsämter verpflichtet werden, vor der Erstellung der Betreibungsauskunft zu prüfen, ob die betreffende Person in diesem Betreibungskreis auch tatsächlich ihren Wohnsitz hat. So soll der Missbrauch von Betreibungsregisterauszügen ein Stück weit eingedämmt werden. Die geeignetste Massnahme, die der HEV Schweiz weiterhin fordert und unterstützt ist aber nach wie vor die Schaffung einer schweizweiten Betreibungsauskunft.